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Finanzlexikon: handeln

handeln

Handeln beschreibt zweierlei Tätigkeiten:

1. Im wirtschaftlichen Sinne „handelt“, wer Waren an- und verkauft; wenn berufsmäßig: als „Händler“; wenn an einer festen Stätte (einem Laden): in einer „Handlung“ (z. B. in einer Buchhandlung). Der ganze Geschäftszweig heißt Handel und wird in der Volks- und Betriebswirtschaftslehre erforscht.

Davon abgeleitet bedeutet „Handeln“ insbesondere „Feilschen“.

2. Im anthropologischen Sinne (und so auch umgangssprachlich) „handelt“, wer nicht nur ‚reagiert‘, sondern ‚von sich aus‘ etwas tut oder unterlässt (‚agiert‘).

Die Anthropologie ist gefragt, weil zu klären ist, warum ein Mensch mehr als nur ‚reagieren‘ (d. h. „sich verhalten“) kann. Im Sinne der „Philosophischen Anthropologie“: Was unterscheidet ihn insoweit von Pflanzen, Tieren oder Maschinen, die sich alle auf Impulse/Reize hin „verhalten“ können? Antworten gibt hier entweder die Theologie vor: Allein Menschen haben Seelen (sonst könnte auch z. B. niemand sündigen). Oder die Philosophie schreibt dem Menschen eine (ggf. eingeschränkte) Fähigkeit zu, etwas zu wollen (den Willen); oder die Rationalität, etwas zu erdenken; oder das Selbstbewusstsein (die Reflexion), sich selbst zu beobachten (sich seines eigenen Bewusstseins bewusst zu sein - was dem Tier abgesprochen wird); oder im Rahmen der philosophischen Ästhetik, die Fähigkeit, künstlerisch etwas Schönes zu erschaffen. Schwierige Probleme der Subjektivität sind damit involviert. Baruch Spinoza hat dabei „Willen und Intellekt“ als „ein und dasselbe“ erklärt: Voluntas atque intellectus unum et idem sunt.

Von diesem Verständnis von „Handeln“ aus ‚behandelt‘ auch das deutsche Strafrecht die „Tathandlung“: Ohne eine gewisse (vom Gesetzgeber unterstellte) Freiheit des Willens gäbe es keine Schuld, also auch keine gesetzliche Strafe.

Namentlich aber ist „Handeln“ – und zwar als „soziales Handeln“ – zu einem wichtigen Grundbegriff der Soziologie geworden (siehe dort).

Die Literaturwissenschaft (und die Leserschaft/Hörerschaft) spricht von der „Handlung“ eines Erzählwerks oder eines Bühnenstücks, genauer verstanden davon, dass die Autorin oder der Autor „von etwas“ handele (so, wie in der Wissenschaft jemand etwas „abhandelt“).

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